Berufsbekleidung im Lebendmittelhandel
Bei der Lebensmittelherstellung kann keine herkömmliche Kleidung getragen werden. Die Hygienevorschriften schreiben in diesen Fällen ganz strenge Richtlinien vor. Die Haare müssen verdeckt werden , keine lackierten Nägel sind erlaubt. Die Mitarbeiter müssen Handschuhe tragen.
Die Berufsbekleidung wird bei hohen Temperaturen gewaschen, die Farben halten solche Prozeduren nicht oft durch, deshalb ist die Arbeitskleidung meisten weiß. Bei Bäckereien, Wurstherstellung, Fleischereien,… sind diese Dienstkleidungen Pflicht. Bei der Fleischerei kommen aber noch Sicherheitsvorschriften wie ein Kettenhemd dazu. Dieses schützt die Arbeiter bei der Arbeit mit den Messer, wenn sie abrutschen ist die wahrscheinlichkeit nicht so hoch sich zu verletzten.